von links hinten: Manuel Andermatt, Hannes Schweiter, Gaudenz Domenig
mitte: Lisset Schmitt (Pfrn.), Karin Disch (Pfrn.) Tiana Limberger
vorne: Hans Forster, Margit Mühlethaler, Elisabeth Bolleter, Edzard Albers (Pfr.)
Zur Verwaltung, Aufsicht und strategischer Führung einer Kirchgemeinde sind mindestens zwei Behörden nötig: die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste Aufsicht obliegt der Kirchgemeindeversammlung
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab 16 Jahren.