Amtliche Publikationen

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Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 18.06.2023

1.       Die Jahresrechnung 2022 wird genehmigt.

2.       Der Jahresbericht 2022 wird genehmigt.

 

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Frau Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg/Fischenthal, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Das Protokoll liegt ab Dienstag, 20. Juni 2023, während 30 Tagen auf dem Kirchgemeindesekretariat zur Einsicht auf.

Freundliche Grüsse

Evang.-ref. Kirchgemeinde Dürnten

Sekretariat
Claudia Gosswiler