Zur Verwaltung, Aufsicht und strategischer Führung einer Kirchgemeinde sind mindestens zwei Behörden nötig: die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste Aufsicht obliegt der Kirchgemeindeversammlung.
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab 16 Jahren.