Die Kirchgemeindeversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Kirchgemeinde ab 16 Jahren. Sie hat die oberste Aufsicht über das kirchliche Leben in der Gemeinde und über die Verwaltung der Kirchgemeinde.
Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal jährlich statt. Im Frühjahr wird unter anderem die Jahresrechnung präsentiert und zur Genehmigung vorgelegt. Im Herbst wird über das Budget für das nächste Jahr beraten und abgestimmt.
Protokolle der Kirchgemeindeversammlung
Protokoll vom 3. Dezember 2023