Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) besteht aus fünf von der Kirchgemeindeversammlung auf die Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern. Die RPK überwacht den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde nach finanzpolitischen Gesichtspunkten. Sie kontrolliert das Kassen- und Rechnungswesen und prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Kirchgemeindeversammlung oder für eine Urnenabstimmung. Dazu gehören insbesondere das jährliche Budget, die Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse.
Die aktuellen Mitglieder der RPK: